Nothing Else Matters Inc., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Aktualisiert am 4. Februar 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der auf dem Auftrag angegebene Kunde, dem diese Geschäftsbedingungen beigefügt sind ("Sie" und "Kunde") und Nothing Else Matters Inc. ("wir", "uns" und NEM), die nachstehend jeweils als Partei und gemeinsam als Parteien bezeichnet werden können, vereinbaren hiermit Folgendes:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Anwendungssoftware, der professionellen Paketdienstleistungen, Produkte und des Off- und Online-Supports von NEM seitens des Kunden (jeweils als Dienstleistung und Dienstleistungen bezeichnet), die in einem oder mehreren von den Parteien unterzeichneten Auftragsdokumenten einschließlich der dazugehörigen Belege (jeweils als Auftrag und Aufträge bezeichnet) aufgeführt sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der von NEM von Zeit zu Zeit gemäß dem nachstehenden Absatz geänderten Fassung) und sämtliche Aufträge (zusammenfassend als Vereinbarung bezeichnet) stellen das gesamte Einvernehmen der Parteien in Bezug auf die Dienstleistungen dar und regeln alle anderen Dokumente oder Vereinbarungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und einem Auftrag, gelten die Bedingungen des Auftrags.
Nothing Else Matters inc. kann die Geschäftsbedingungen jederzeit aktualisieren, wobei NEM die aktuelle Version auf unserer Website (die Website) zur Verfügung stellt. NEM wird sich in angemessener Weise bemühen, Sie über solche Aktualisierungen über die von Ihnen in Ihrem Auftrag angegebene E-Mail zu informieren. Gleichwohl ist Ihre weitere Nutzung der Anwendung, wie unten aufgeführt, ein schlüssiger Beweis dafür, dass Sie die Vereinbarung in der geänderten oder modifizierten Fassung gelesen und ihr zugestimmt haben und sich weiterhin damit einverstanden erklären, alle in der Vereinbarung in der zu diesem Zeitpunkt geänderten oder modifizierten Fassung enthaltenen Geschäftsbedingungen einzuhalten und an diese gebunden zu sein. Die neueste Version dieser Geschäftsbedingungen wird auf der Website veröffentlicht, und Sie sollten die Geschäftsbedingungen vor jeder Nutzung der Anwendung überprüfen. Sie sollten die Website regelmäßig auf Aktualisierungen und/oder Änderungen überprüfen. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mit einem Teil der dann geltenden Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, müssen Sie die Nutzung der Anwendung sofort einstellen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das verbotene Inhalte strikt verboten sind und, bei Nichtbeachtung, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
"Verbotene Inhalte" bedeutet
- Material, das
- gegen geltendes Recht verstößt,
- gegen geistiges Eigentum oder andere Rechte Dritter verstößt, oder
- zu Ansprüchen gegen uns, Sie oder Dritte führen kann,
- pornographisches oder unzüchtiges Material oder Links zu solchem Material, und
- Nachrichten oder Mitteilungen, die
- anstößig, beleidigend, unanständig oder obszön sind,
- die bei einem anderen Internet-Benutzer Ärger, Unannehmlichkeiten oder Angst auslösen können, oder
- Spam oder unerwünschte Massen-E-Mails darstellen.
- Lizenzerteilung
1.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt NEM dem Kunden hiermit eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht abtretbare und nicht übertragbare Lizenz während der Laufzeit: (a) auf die Anwendung zuzugreifen und sie ausschließlich zur Verwaltung und zum Betrieb seiner Geschäfte zu nutzen, (b) Kundendaten auf oder durch die Anwendung zu speichern und (c) Anwendern und Partnern den Zugriff auf die Anwendung und deren Nutzung für die in den vorstehenden Klauseln (a) und (b) genannten Zwecke zu gestatten. Der Begriff "Anwendung" bezeichnet die webbasierte Anwendungssoftware, die dem Kunden von NEM zur Verfügung gestellt wird.
1.2 Der Kunde erkennt an, dass NEM weltweit die ausschließlichen Rechte, Titel und Interessen an der Anwendung und an Teilen oder Kopien davon sowie alle Patente, Marken, Handelsnamen, Urheberrechte, Designrechte und Geschäftsgeheimnisse (einschließlich, ohne Einschränkung, alles damit verbundene technische Know-how) besitzt (zusammenfassend die Eigentumsrechte). Die hiermit gewährten Lizenzen stellen keinen Verkauf der Anwendung oder der zugrundeliegenden Software und der darin enthaltenen Schutzrechte dar. Der Kunde erkennt weiterhin an, dass alle abgeleiteten Produkte oder Arbeiten, Feedback, Ideen oder Vorschläge des Kunden in Bezug auf Verbesserungen oder Änderungen an der Anwendung das Eigentum von NEM sind und jederzeit alle Rechte, Titel und Interessen beibehalten. Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Lizenz zur Nutzung der Anwendung und der Dienste durch NEM überträgt der Kunde hiermit alle Rechte, Titel und Interessen, die der Kunde oder ein Anwender oder Partner an solchen abgeleiteten Produkten oder Arbeiten, Feedback, Ideen oder Vorschlägen sowie an daraus resultierenden Verbesserungen oder Änderungen der Anwendung hat, an NEM und wird jedem Anwender und Partner mit Wirkung ab dem Datum der Erstellung und durch Abtretung zukünftiger Rechte diese Rechte übertragen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet (a) der Begriff Anwender: jeder Mitarbeiter oder unabhängige Auftragnehmer des Kunden, der dadurch berechtigt ist, auf die Anwendung für und im Namen des Kunden gemäß dieser Vereinbarung zuzugreifen und sie zu nutzen, und (b) der Begriff Partner: jede Entität, die kein Anwender ist und die vom Kunden berechtigt ist, auf die Anwendung gemäß dieser Vereinbarung zuzugreifen und sie zu nutzen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Anwender und Partner gemäß dieser Vereinbarung oder gemäß einer anwendbaren separaten Vereinbarung haftbar bleibt.
1.3 Alle Rechte, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind ausdrücklich NEM vorbehalten. Der Kunde darf und wird es keinem Anwender oder Dritten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Partner) weder direkt noch indirekt erlauben: (a) den Quellcode oder die zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen der Anwendung zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode oder die der Anwendung zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen zu ermitteln; (b) die Anwendung zu modifizieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Anwendung zu erstellen; (c) die Zugriffs- und Nutzungsrechte für die Anwendung zu installieren, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, abzutreten oder anderweitig an Dritte als Dienstleistungsunternehmen oder auf andere Weise zu übertragen; oder (d) Eigentumshinweise, Marken oder Etiketten, die in oder auf der Anwendung oder einer grafischen Darstellung davon enthalten sind, zu entfernen.
- Gebühren und Bezahlung
2.1 Die Nutzung der von Nothing Else Matters inc. zur Verfügung gestellten Software ist für den Kunden kostenfrei.
2.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Zahlung von Steuern (einschließlich Verkaufs- oder Gebrauchssteuern, Übertragungssteuern, Verbrauchssteuern, immaterielle Steuern, Vermögenssteuern und ähnliche Steuern und Abgaben), die sich aus den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen ergeben. Davon ausgenommen sind jedoch alle Steuern, die von NEM aufgrund der von NEM im Rahmen dieser Vereinbarung erzielten Einnahmen zu zahlen sind.
2.3 Der Publisher wird darauf hingewiesen, dass Zahlungen erst ab einem Mindestbetrag von 250 USD ausgeführt werden. Sollte der Publisher diesen Betrag nicht erreichen und sich vorher ausbezahlen lassen wollen, wird eine Gebühr von 50 USD erhoben.
2.4 Sollten in einem Zeitraum von 6 (sechs) Monaten keine neuen Initial-Zahlungen festzustellen sein, wird der Affiliate-Account deaktiviert und es erfolgen keine weitere Auszahlungen. Zur Fortsetzung der Zusammenarbeit muss der Affiliate einen neuen Account erstellen.
- Laufzeit
Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung (die Erstlaufzeit) beginnt am Tag des Inkrafttretens und läuft, sofern sie nicht von einer der Parteien gemäß Abschnitt 15 früher gekündigt wird, für den im Auftrag des Kunden angegebenen Zeitraum weiter. Danach verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um den im Auftrag des Kunden angegebenen Zeitraum (jeweils eine Verlängerungslaufzeit), sofern sie nicht gemäß Abschnitt 15 früher gekündigt wird. Die Erstlaufzeit und jede Verlängerungslaufzeit bilden die gesamte Laufzeit (Laufzeit) dieser Vereinbarung.
- Technische Support-Dienste
Während der Laufzeit bietet NEM dem Kunden technischen Support für Fragen, die sich im Zusammenhang mit der standardmäßigen täglichen Nutzung der Anwendung durch den Kunden ergeben. Dieser Support wird während der normalen Geschäftszeiten von NEM geleistet und kann nach alleinigem Ermessen von NEM in Form von E-Mail- oder Telefon-Support geleistet werden. Um Zweifel auszuschließen, stellt NEM den Partnern die oben genannte technische Unterstützung nicht zur Verfügung, für die der Kunde auf eigene Kosten verantwortlich ist.
- Dienstleistungsvereinbarung
5.1 Sollte die Anwendung einen Defekt oder Fehler aufweisen, wird NEM seine wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um diesen Defekt oder Fehler zu beheben. NEM garantiert, dass die Ausfallzeit der Anwendung nicht mehr als ein Zehntel von einem Prozent (0,1%) in einem bestimmten Kalendermonat beträgt, ausgenommen Wartungsausfallzeiten.
5.2 Der Kunde kann jede unvorhergesehene Nichtverfügbarkeit über das Kontaktformular an den Helpdesk von NEM melden.
- Dateneigentum, -aggregation und -speicherung
6.1 Die Kundendaten bestehen aus Informationen, die vom Kunden, den Anwendern des Kunden oder einem Partner in die Anwendung eingegeben werden, sowie aus dem Verhalten des Kunden, des Anwenders und des Partners in der Anwendung, wie es von der Anwendung erfasst wird. NEM stimmt zu, dass der Kunde Eigentümer aller Kundendaten ist. Der Kunde ist letztendlich dafür verantwortlich, Kopien aller Kundendaten und der damit verbundenen Informationen anzufertigen und aktuell zu halten. NEM wird die Kundendaten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn (a) auf Anweisung des Kunden, auch wie in dieser Vereinbarung festgelegt, (b) eine solche Weitergabe durch NEM erfolgt, wenn dies gesetzlich oder anderweitig als Reaktion auf eine gerichtliche Anordnung, Vorladung oder einen anderen Rechtsvorgang erforderlich ist, und vorausgesetzt, dass NEM den Kunden in angemessener Weise über eine solche Anforderung, gerichtliche Anordnung, Vorladung oder einen anderen Rechtsvorgang informiert hat, oder (c) diese Daten aggregiert wurden oder anderweitig in nicht persönlich identifizierbarer Form vorliegen. Der Kunde gewährt NEM hiermit ein gebührenfreies, weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches und vollständig übertragbares Recht und eine Lizenz zur Nutzung von Kundendaten in Verbindung mit der Erstellung, Entwicklung und Nutzung von analytischen und statistischen Analysewerkzeugen im Zusammenhang mit der Dienstleistung.
6.2 Die NEM-Daten umfassen alle Informationen, Tracking-Daten oder Tracking-Methoden, die von der Anwendung erzeugt wurden, mit Ausnahme der Kundendaten, unabhängig davon, ob die Informationen, Tracking-Daten oder Tracking-Methoden durch die Nutzung der Anwendung durch den Kunden erzeugt wurden oder nicht. Alle Daten und Informationen, bei denen es sich nicht um Kundendaten handelt (einschließlich und ohne Einschränkung NEM-Daten), sind das Eigentum von NEM, mit allen Rechten, Titeln und Interessen daran.
- Datenschutz
7.1 In diesem Abschnitt und in Auflistung 1 der Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung und sind entsprechend auszulegen:
a) "Persönliche Kundendaten" sind alle persönlichen Daten, die von NEM im Auftrag des Kunden gemäß oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verarbeitet werden;
b) "DV-Gesetz" bedeutet das Datenschutzgesetz von 1998, die EU-Richtlinie 95/46/EG, in der jeweils ersetzten oder abgelösten Fassung, einschließlich der GSDVO und aller Gesetze und/oder Verordnungen, die die GSDVO umsetzen oder ergänzen; der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG) und aller anderen anwendbaren Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich aller Gesetze, die die oben genannten ersetzen, aufheben und/oder ablösen;
c) "EWR" bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum;
d) "GSDVO" bedeutet die allgemeine EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679;
e) "Das Datenschutzschild: „Privacy Shield" bedeutet das vom Handelsministerium der Vereinigten Staaten betriebene Privacy Shield Schutzsystem und dessen Grundsätze, wie sie durch den Durchführungsbeschluss (EU) C(2016) 4176 der Europäischen Kommission vom 12. Juli 2016 genehmigt wurden, oder jedes Ersatzsystem und seine Grundsätze, die von der Europäischen Kommission zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit genehmigt werden;
f) Datenschutzschild-Liste "Privacy Shield List": Die EU-U.S.- und Schweizer-U.S. Rahmenregelungen zum Schutz der Privatsphäre wurden vom US-Handelsministerium und der Europäischen Kommission und der Schweizer Regierung entwickelt, um Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks einen Mechanismus zur Verfügung zu stellen, mit dem sie die Datenschutzvorschriften bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union und der Schweiz in die Vereinigten Staaten zur Unterstützung des transatlantischen Handels einhalten können. Die "Privacy Shield List" ist die maßgebliche Liste von Organisationen, die vom Handelsministerium der Vereinigten Staaten geführt wird und die sich gegenüber dem Handelsministerium selbst als dem Datenschutzschild zugehörig bescheinigt haben;
g) "Standardvertragsklauseln" sind die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem EWR an Datenverarbeiter in Drittländern gemäß dem Anhang des Beschlusses 2010/87/EU der Europäischen Kommission (oder alle nachfolgenden Klauseln, die solche Standardvertragsklauseln ändern oder ersetzen können); und
h) "Unterauftragsverarbeiter" bezeichnet jede Person (einschließlich Dritter, jedoch mit Ausnahme von Mitarbeitern von NEM oder Mitarbeitern seiner Unterauftragnehmer), die von oder im Namen von NEM damit beauftragt wird, persönliche Kundendaten im Namen des Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu verarbeiten.
7.2 Die Begriffe "Verantwortlicher für die Datenverarbeitung", "Datenverarbeiter", "Beurteilung der Auswirkungen auf den Datenschutz", "Datensubjekt", "Persönliche Daten", "Verletzung persönlicher Daten", "Verarbeitung", "Besondere Kategorien personenbezogener Daten" und "Aufsichtsbehörde" haben dieselbe Bedeutung wie in der DSGVO, und ihre verwandten Begriffe sind entsprechend auszulegen, und "verarbeitet" und "Verarbeitung" sind gemäß der Definition von "Verarbeitung" auszulegen.
7.3 Beide Parteien erkennen an und stimmen zu, dass für die Zwecke des DV-Gesetzes der Kunde der für die Datenverarbeitung Verantwortliche und NEM der Datenverarbeiter aller persönlichen Kundendaten ist, die von NEM im Namen des Kunden in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienstleistungen durch NEM im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet werden.
7.4 Auflistung 1 enthält bestimmte Informationen über die Verarbeitung der persönlichen Kundendaten durch NEM im Rahmen dieser Vereinbarung, wie in Artikel 28 Absatz 3 der DSGVO gefordert. Der Kunde kann von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an NEM angemessene Änderungen an Auflistung 1 vornehmen, wenn der Kunde dies vernünftigerweise für notwendig erachtet, um diese Anforderungen zu erfüllen. Nichts in Auflistung 1 (einschließlich der Änderungen gemäß diesem Abschnitt 7.4) verleiht einer Partei ein Recht oder eine Verpflichtung.
7.5 Jede Partei garantiert und verpflichtet sich, dass sie alle anwendbaren Verpflichtungen, die sich aus dem DV-Gesetz im Zusammenhang mit der Verarbeitung von persönlichen Kundendaten ergeben können, einhalten wird.
7.6 Der Kunde muss sicherstellen, dass: (a) er berechtigt ist, die relevanten persönlichen Kundendaten an NEM zu übertragen, so dass NEM und jeder Unterauftragsverarbeiter die persönlichen Kundendaten gemäß diesem Vertrag im Namen des Kunden rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übertragen kann; und (b) die relevanten Dritten über diese Nutzung, Verarbeitung und Übertragung informiert wurden und, soweit nach DV-Gesetz erforderlich, ihre Zustimmung zu dieser Nutzung, Verarbeitung und Übertragung gegeben haben, wie von allen anwendbaren DV-Gesetzen gefordert.
7.7 NEM wird:
(a) Persönliche Kundendaten nicht anders als im Rahmen dieses Vertrags oder auf dokumentierte Anweisungen des Kunden und ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Dienstleistungen verarbeiten, es sei denn, die Verarbeitung ist durch ein anwendbares DV-Gesetz, dem NEM unterliegt, vorgeschrieben. In diesem Fall wird NEM den Kunden, soweit dies nach dem anwendbaren DV-Gesetz zulässig ist, vor der entsprechenden Verarbeitung dieser persönlichen Kundendaten über diese gesetzliche Anforderung informieren;
(b) den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn NEM der Ansicht ist, dass die Anweisungen des Kunden gegen die Gesetze der DV verstoßen;
(c) sicherstellen, dass alle seine Mitarbeiter, die Zugang zu den persönlichen Daten des Kunden haben, Vertraulichkeitsverpflichtungen oder beruflichen oder gesetzlichen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit unterliegen;
(d) unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Kosten der Umsetzung und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchführen, um ein diesem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, einschließlich der in Artikel 32 Absatz 1 der GSDVO genannten Maßnahmen;
(e) die persönlichen Daten des Kunden nur an den in Absatz (e) von Auflistung 1 genannten Orten zu verarbeiten, es sei denn, die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden wurde eingeholt;
(f) den Kunden auf seine Kosten und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der NEM zur Verfügung stehenden Informationen bei der Beantwortung von Anfragen einer betroffenen Person unterstützen und die Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß der Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf die Sicherheit der Verarbeitung, die Benachrichtigung bei Verstößen, die Bewertung der Auswirkungen auf den Datenschutz und die Konsultationen mit Aufsichtsbehörden oder Regulierungsbehörden in Bezug auf die von NEM verarbeiteten persönlichen Kundendaten sicherstellen;
(g) den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, nachdem er von einer Verletzung der personenbezogenen Daten Kenntnis erlangt hat;
(h) auf schriftliche Anweisung des Kunden persönliche Daten des Kunden und Kopien davon nach Beendigung der Dienstleistungen und/oder des Vertrags löschen oder an den Kunden zurückgeben, es sei denn, dies wird durch die Gesetze der DV oder durch ein anwendbares Gesetz, denen NEM die persönlichen Daten des Kunden unterliegt, verlangt; und
(i) alle Informationen, die für den Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlich sind, aufbewahren und dem Kunden auf angemessene Anfrage zur Verfügung stellen und angemessene Prüfungen, einschließlich Inspektionen, durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Prüfer in Bezug auf die Verarbeitung der persönlichen Kundendaten durch NEM oder seinen/seine Unterauftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe h des GSDVO ermöglichen und zu diesen beitragen.
7.8 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass NEM von ihm angewiesen ist, inwieweit NEM berechtigt ist, die persönlichen Daten des Kunden zu nutzen und zu verarbeiten. Unbeschadet von Abschnitt 12.1 dieser Vereinbarung hat der Kunde NEM daher gegen alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren, die von einer betroffenen Person oder einer Aufsichtsbehörde aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von NEM erhoben werden, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, soweit diese Handlung oder Unterlassung direkt auf die Anweisungen des Kunden zurückzuführen ist.
7.9 Der Kunde ermächtigt NEM hiermit generell, Unterauftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen zu benennen.
7.10 In Bezug auf jeden von NEM ernannten Unterauftragsverarbeiter wird NEM:
(a) sicherstellen, dass die Vereinbarung zwischen NEM und dem Unterauftragsverarbeiter durch einen schriftlichen Vertrag geregelt wird, der Bedingungen enthält, die mindestens das gleiche Schutzniveau für persönliche Kundendaten bieten wie die in diesem Abschnitt 7 und Auflistung 1 dargelegten und die Anforderungen von Artikel 28 Absatz 3 der GSDVO erfüllen; und
(b) gegenüber dem Kunden für die Handlungen oder Unterlassungen eines solchen Unterauftragsverarbeiters im Zusammenhang mit der Verarbeitung von persönlichen Kundendaten, die im Auftrag von NEM verarbeitet werden, voll haftbar sein.
7.11 Wenn NEM Änderungen bezüglich der Aufnahme oder des Austauschs eines Unterauftragsverarbeiters vorschlägt, muss NEM den Kunden so bald wie möglich vor der Durchführung einer solchen Änderung schriftlich benachrichtigen und dabei folgende Angaben machen:
(a) den Namen eines beliebigen Unterauftragsverarbeiters, den er beabsichtigt, aufzunehmen oder zu ersetzen;
(b) die Verarbeitungsaktivität oder Aktivitäten, die von der vorgeschlagenen Änderung betroffen sind;
(c) die Gründe für die vorgeschlagene Änderung; und
(d) das vorgeschlagene Datum für die Durchführung der Änderung.
7.12 Wenn der Kunde (in angemessener Weise und in gutem Glauben handelnd) NEM innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer Mitteilung gemäß Abschnitt 7.11 schriftlich über etwaige Einwände gegen die vorgeschlagene Änderung informiert, werden die Parteien ihre jeweiligen angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Einwände des Kunden zu klären. Kann eine solche Lösung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eingang der Einwände des Kunden bei NEM vereinbart werden, hat NEM das Recht, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, nachdem der Kunde darüber informiert wurde.
7.13 Die Parteien erkennen an, dass NEM bei der Bereitstellung der Dienstleistungen im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung persönliche Kundendaten außerhalb des EWR übertragen kann. Werden persönliche Kundendaten außerhalb des EWR übertragen, gelten die Bestimmungen der Abschnitte 7.14, 7.15, 7.16 und 7.17, sofern nicht anders angegeben:
a) die Übertragung basiert auf dem Privacy Shield Schutzsystems, wobei in diesem Fall die Bestimmungen von Abschnitt 7.18 für eine solche Übertragung gelten; oder
(b) die Übermittlung erfolgt an ein Drittland, ein Gebiet oder einen oder mehrere bestimmte Bereiche innerhalb dieses Drittlandes oder an eine internationale Organisation, die nach Auffassung der Europäischen Kommission (gemäß Artikel 45 des GSDVO) ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.
7.14 Die Parteien vereinbaren, dass alle Bedingungen und Bestimmungen der Standardvertragsklauseln durch Bezugnahme auf diese Vereinbarung mit derselben Kraft und Wirkung aufgenommen werden, als seien sie vollständig in dieser Vereinbarung festgelegt, mit der Ausnahme, dass Anhang 1 der Standardvertragsklauseln durch Auflistung 1 dieser Vereinbarung und Anhang 2 der Standardvertragsklauseln durch Auflistung 2 dieser Vereinbarung ersetzt wird.
7.15 NEM verpflichtet sich, keine persönlichen Kundendaten außerhalb des EWR zu übertragen, ohne:
(a) die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden; und
(b) die Einhaltung und Ausführung der Standardvertragsklauseln (die von Zeit zu Zeit geändert, aktualisiert, ersetzt oder neu herausgegeben werden können) in Bezug auf die Übertragung von persönlichen Kundendaten außerhalb des EWR mit dem Kunden.
7.16 NEM erklärt sich hiermit bereit, die in den Standardvertragsklauseln festgelegten Verpflichtungen des Datenimporteurs in Bezug auf die Übertragung von persönlichen Kundendaten außerhalb des EWR in Verbindung mit den Verpflichtungen von NEM im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen.
7.17 Sofern die Standardvertragsklauseln während der Laufzeit dieser Vereinbarung von der Europäischen Kommission aktualisiert, ersetzt, geändert oder neu herausgegeben werden (wobei die aktualisierten Standardvertragsklauseln die neuen Vertragsklauseln sind):
(a) gelten die neuen Vertragsklauseln als Ersatz für die Standardvertragsklauseln, und die Parteien verpflichten sich, an die Bedingungen der neuen Vertragsklauseln gebunden zu sein, die zum Zeitpunkt der Aktualisierung gelten; und
(b) NEM wird auf Wunsch des Kunden eine Fassung der neuen Vertragsklauseln erstellen.
7.18 Dieser Abschnitt 7.18 gilt nur in dem Maße, wie Abschnitt 7.13(a) Anwendung findet.
(a) NEM vertritt und garantiert:
(i) dass sie sich selbst für das Privacy Shield zertifiziert hat und alle angemessenen Schritte unternehmen wird, um während der Laufzeit der ursprünglichen Vereinbarung eine gültige, beim US-Handelsministerium registrierte Privacy Shield-Zertifizierung zu erhalten und aufrechtzuerhalten (Zertifizierung);
(ii) persönliche Kundendaten nur in Übereinstimmung mit ihrer Zertifizierung und den Verpflichtungen und Anforderungen des Privacy Shield zu verarbeiten;
(iii) nicht durch eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung die Anforderungen des Privacy Shield verletzen oder auf andere Weise dazu führen, dass seine Zertifizierung ungültig wird oder nicht mehr besteht; und
(iv) den Kunden zu benachrichtigen, sobald er feststellt, dass er von der Liste der Privacy Shields entfernt wurde oder entfernt werden wird.
7.19 Ungeachtet des Vorstehenden behält sich NEM das Recht vor, wenn das Privacy Shield von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt oder anderweitig ausgesetzt oder aufgehoben wird, nach eigenem Ermessen Änderungen oder Ergänzungen an dieser Vereinbarung vorzunehmen, um weiterhin Übertragungen von persönlichen Kundendaten in die USA zu ermöglichen (oder fortzusetzen), ohne gegen das geltende DV-Gesetz zu verstoßen.
7.20 Sofern von den Parteien nicht anders schriftlich vereinbart, erklären sich die Parteien damit einverstanden, dass die persönlichen Kundendaten von NEM in Übereinstimmung mit der Datenaufbewahrungspolitik von NEM aufbewahrt werden.
- Kundenanforderungen
8.1 Der Kunde darf und wird jeden seiner Anwender und Partner dazu anhalten, weder direkt noch indirekt in Verbindung mit deren Geschäftspraktiken oder Aktivitäten oder auf oder in Verbindung mit Websites, die von diesen kontrolliert oder betrieben werden, oder auf oder in Verbindung mit Websites, in denen sie die Anwendung nutzen, zu handeln: (a) sich an politischen Hassbeschaffungen, rassistischen, ethnischen, betrügerischen, irreführenden oder anderweitig anstößigen Inhalten oder falscher oder irreführender Werbung zu beteiligen, diese zu unternehmen, zu fördern oder anzuzeigen, (b) sich an Hacking oder Software-Raubkopien beteiligen, diese durchführen, fördern oder anzeigen, (c) sich an Aktivitäten zu beteiligen, diese zu unternehmen, zu fördern oder anzuzeigen, die gegen geltende staatliche, bundesstaatliche, nationale oder internationale Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstoßen, (d) sich an Aktivitäten beteiligen, diese durchführen, fördern oder anzeigen, die gegen den bundesstaatlichen CAN-SPAM Act von 2003 (USA) oder andere anwendbare staatliche oder internationale SPAM- oder elektronische Marketinggesetze in der jeweils geltenden Fassung verstoßen; oder (e) sich an Aktivitäten beteiligen, diese durchführen, fördern oder anzeigen, die gegen das DV-Gesetz oder die Datenschutz- oder -gesetze anderer anwendbarer Rechtsordnungen verstoßen.
8.2 Wenn Werbung, Lead-Generierung oder Website-Inhalte oder -Materialien nach alleinigem Ermessen von NEM als nicht dem Wortlaut oder dem Geist der in dieser Vereinbarung festgelegten Standards entsprechen, kann NEM vom Kunden Änderungen verlangen, um diese Inhalte und Materialien in Übereinstimmung mit diesen Standards zu bringen. Wenn der Kunde die erforderlichen Änderungen nicht sofort nach Aufforderung vornimmt, ist NEM berechtigt, ohne Einschränkung der anderen Rechtsmittel, die NEM nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, den Inhalt und/oder das Material zu entfernen, eine anwendbare Kampagne auszusetzen oder diese Vereinbarung sofort zu beenden, ohne gegenüber dem Kunden haftbar gemacht werden zu können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass NEM das Recht hat, von Zeit zu Zeit die Inhalte und Materialien, die der Kunde auf oder durch die Anwendung oder in Verbindung mit der Nutzung der Anwendung bewirbt, verteilt und/oder anzeigt, zu überprüfen.
8.3 Wenn die Domäne oder IP (Internetprotokoll) des Kunden gemäß dem CAN-SPAM Act von 2003 (USA) auf einer "schwarzen Liste" für SPAM steht, kann NEM verlangen, dass der Kunde die entsprechende Werbekampagne, Links und/oder Websites (einschließlich Landing Pages) nach Benachrichtigung des Kunden unverzüglich aussetzen und dauerhaft entfernen lässt. Wenn die Angelegenheit nicht sofort vom Kunden gelöst wird, einschließlich durch Aussetzung und dauerhafte Entfernung der entsprechenden Werbekampagne, Links und/oder Websites, behält sich NEM das Recht vor (ohne Einschränkung der anderen Rechtsmittel, die NEM nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen), die Domain oder das IP des Kunden, diese Kampagne, Links und/oder Websites (soweit für NEM zugänglich), den Zugriff des Kunden auf die Anwendung unabhängig zu suspendieren oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die sie unter den Umständen für notwendig oder angemessen hält, oder diese Vereinbarung (und die Nutzung der Anwendung durch den Kunden) sofort zu beenden, ohne dem Kunden gegenüber haftbar zu sein, wobei dies in jedem Fall im alleinigen Ermessen von NEM liegt.
- Vertraulichkeit
9.1 Während der Laufzeit dieses Abkommens und für drei (3) Jahre danach erhält jede Partei vertrauliche Informationen (die empfangende Partei) der anderen Partei (die offenlegende Partei), und wird: (a) diese vertraulichen Informationen als vertrauliches Eigentum der offenlegenden Partei behandeln und für jeden Verstoß gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung durch sie selbst oder eine befugte Person, die in ihrem Namen vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei erhält (einschließlich, im Falle des Kunden, eines Verstoßes durch einen Anwender oder Partner), verantwortlich sein; (b) die vertraulichen Informationen nur im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu verwenden; (c) die vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zugänglich zu machen (außer in dem hierin genehmigten Umfang und außer an die Mitarbeiter oder unabhängigen Auftragnehmer dieser Partei, die (i) einen Bedarf an solchen vertraulichen Informationen haben, (ii) über die vertrauliche Natur solcher Informationen und die für sie in Verbindung damit geltenden Verpflichtungen informiert wurden und (iii) in Bezug auf solche Informationen strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, wie sie hierin festgelegt sind); und (d) die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei wie ihre eigenen höchst vertraulichen Informationen zu wahren, wobei jedoch die empfangende Partei in keinem Fall weniger als die angemessene Sorgfalt walten lassen darf.
9.2 Vertrauliche Informationen sind in Bezug auf eine bestimmte Partei die Formeln, Methoden, das Know-how, die Verfahren, die Entwürfe, die neuen Produkte, die Entwicklungsarbeit, die Marketinganforderungen, die Geschäfts- und Marketingpläne, die Kundennamen, die Namen potenzieller Kunden, die Bedingungen und die Preisgestaltung im Rahmen dieses Vertrags, alle Daten in Bezug auf ein Forschungsprojekt, die Arbeit in der Entwicklung, die Technik, die Herstellung, das Marketing und den Service, Finanzierungs- oder Personalangelegenheiten, Daten in Bezug auf die gegenwärtigen oder zukünftigen Produkte, Verkäufe, Lieferanten, Kunden, Auftraggeber, Mitarbeiter, Investoren oder Geschäftspartner dieser Partei (einschließlich aller vertraulichen Informationen dieser Lieferanten, Kunden, Auftraggeber, Mitarbeiter, Investoren oder Geschäftspartner) sowie alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung schriftlich eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind, sowie im Falle von NEM auch die Anwendung. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (a) vor dem Datum der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder sind; (b) von einer dritten Partei, die in Bezug auf solche Informationen nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegt, rechtmäßig von der empfangenden Partei erhalten wurden oder werden; (c) der empfangenden Partei bekannt waren oder bereits bekannt sind oder sich im Besitz der empfangenden Partei befinden; oder (d) nach geltendem Recht oder durch einen staatlichen oder gerichtlichen Beschluss, eine Verordnung, Regelung oder Vorschrift offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei vor der Offenlegung schriftlich in dem gesetzlich zulässigen Umfang benachrichtigt.
9.3 Die empfangende Partei erkennt an, dass die offenlegende Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet, wenn die empfangende Partei eine der Bestimmungen dieses Abschnitts verletzt. Dementsprechend hat die offenlegende Partei, wenn eine empfangende Partei oder einer ihrer jeweiligen Agenten oder Vertreter gegen eine der Bestimmungen dieses Abschnitts verstößt oder zu verstoßen droht, unbeschadet aller ihr zur Verfügung stehenden Rechte und Rechtsmittel Anspruch, einschließlich einer gerechten Entschädigung, mit der ein möglicher Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts durch die empfangende Partei eingeschränkt wird, ohne dass ein Schaden nachgewiesen oder eine Kaution oder eine andere Sicherheit gestellt werden muss.
- Gewährleistungsausschluss
DIE ANWENDUNG WIRD IN DER "VORLIEGENDEN FORM" UND OHNE JEDE ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIE ODER BEDINGUNG IRGENDWELCHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. NEM MACHT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN BEZÜGLICH DER ANWENDUNG ODER DES BETRIEBS ODER DER VERWENDUNG DAVON. NEM SCHLIESST HIERMIT ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN IN DEM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUS, EINSCHLIESSLICH JEDER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE, DIE SICH AUS DEM GESETZ ODER ANDERWEITIG AUS DEM GESETZ ODER AUS EINEM GESCHÄFTSVORGANG ODER DER NUTZUNG ODER DEM HANDEL ERGIBT. NEM SCHLIESST HIERMIT ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER AUS, DIE SICH AUF DIE ANWENDUNG UND DEN BETRIEB ODER DIE NUTZUNG BEZIEHEN. NEM GARANTIERT NICHT, DASS DIE ANWENDUNG ALLE GESCHÄFTSANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLT ODER, DASS DER BETRIEB DER ANWENDUNG UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI IST.
- Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT MAXIMAL ERLAUBTEN UMFANG HAFTET NEM IN KEINEM FALL NACH DER THEORIE DER UNERLAUBTEN HANDLUNG, DES VERTRAGS ODER DER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH DES VERLUSTS VON GEWINNEN, DATEN ODER GOODWILL, UNABHÄNGIG DAVON, OB NEM DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BEKANNT WAR ODER HÄTTE BEKANNT SEIN MÜSSEN. DIE KUMULATIVE GESAMTHAFTUNG VON NEM FÜR SCHÄDEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS (UNABHÄNGIG VON DER FORM DER KLAGE, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG) ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN BETRAG, DEN DER KUNDE WÄHREND DER ZWÖLF (12) MONATE VOR DER GELTENDMACHUNG DER ANGEBLICHEN SCHÄDEN ALS GEBÜHREN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS GEZAHLT HAT.
- Entschädigung
12.1 Der Kunde und seine Nachfolger und Rechtsnachfolger sind verpflichtet, NEM und seine Aktionäre, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter sowie seine und ihre jeweiligen Nachfolger und Rechtsnachfolger von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Forderungen, Verluste, Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten), Ausgaben, Verpflichtungen, Haftungen, Schäden, Rückforderungen und Mängel, einschließlich Zinsen, Strafen, angedrohte Ansprüche oder Forderungen, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus (a) einem Verstoß gegen die in dieser Vereinbarung dargelegten Zusicherungen, Garantien und Verpflichtungen des Kunden, (b) einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder seiner Nutzer oder Partner, (c) den Waren oder Dienstleistungen des Kunden, (d) den Geschäftspraktiken und/oder Werbepraktiken von Partnern oder Nutzern oder (e) der Nutzung der Anwendung durch den Kunden oder die Nutzer oder Partner des Kunden, die nicht mit den Bedingungen dieser Vereinbarung übereinstimmen, ergeben, resultieren oder damit in Zusammenhang stehen.
12.2 NEM und seine Nachfolger und Rechtsnachfolger müssen Kunde, und seine Aktionäre, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter sowie seine und ihre jeweiligen Nachfolger und Rechtsnachfolger von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Forderungen, Verluste, Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten), Ausgaben, Verpflichtungen, Haftungen, Schadensersatz, Rückforderungen und Mängel, einschließlich Zinsen, Strafen, angemessene Rechtskosten und Kosten, die einer solchen freigestellten Partei entstehen oder durch Ansprüche, angedrohte Ansprüche oder Forderungen Dritter entstehen, die sich aus einer Verletzung der in dieser Vereinbarung dargelegten Zusicherungen, Garantien und Verpflichtungen von NEM ergeben, daraus resultieren oder damit zusammenhängen - entschädigen, verteidigen und schadlos halten. Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt NEM keine Haftung oder Entschädigungsverpflichtung für solche Ansprüche, die sich aus (i) der Nutzung der Anwendung in Kombination mit nicht genehmigten Produkten Dritter, einschließlich Hardware und Software, (ii) Änderungen oder Wartung der Anwendung durch eine andere Partei als NEM oder (iii) oder der Nutzung der Anwendung in einer hier nicht genehmigten Weise oder unter Verletzung dieser Vereinbarung ergeben.
12.3 Die vorstehenden Entschädigungsverpflichtungen sind an die Bedingung der entschädigten Partei geknüpft: (a) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über den betreffenden Anspruch informiert; (b) auf Kosten der entschädigenden Partei in angemessener Weise mit der entschädigenden Partei bei der Verteidigung eines solchen Anspruchs zusammenarbeitet; und (c) der entschädigenden Partei das Recht einräumt, die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs zu regeln, mit der Ausnahme, dass die entschädigende Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei keine andere Regelung als die des Geldschadens treffen darf.
- Einhaltung der anwendbaren Gesetze
Der Kunde muss alle anwendbaren Bundes-, Landes-, Staats-, Kreis- und Kommunalgesetze, Verordnungen, Vorschriften und Codes einhalten und wird alle erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Inspektionen und Zertifikate beschaffen, um sein Geschäft in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu betreiben.
- Verwendung der Marken des Kunden
Der Kunde gewährt NEM für die Dauer der Laufzeit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, öffentlichen und digitalen Anzeige und Verbreitung des Namens, der Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Logos, URLs (Kundenmarken) des Kunden, um für NEM, sein Unternehmen und seine Anwendung zu werben und zu fördern. NEM erklärt sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung keinerlei Rechte, Titel oder Anteile an Kundenmarken gewährt, außer dem Recht, die Kundenmarken in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise zu nutzen. Nichts in dieser Vereinbarung gibt dem Kunden das Recht oder die Lizenz, das NEM-Logo oder andere Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Logos von NEM ohne vorherige schriftliche Genehmigung von NEM zu verwenden.
- Beendigung
15.1 Jede Partei kann diese Vereinbarung während der Laufzeit kündigen: (a) mit Wirkung von dreißig (30) Tagen vor der schriftlichen Mitteilung (zehn (10) Tage in Bezug auf die Zahlung der Gebühren), wenn die andere Partei eine ihrer wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt oder gegen sie verstößt und diese Verletzung oder diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen (zehn (10) Tage in Bezug auf die Zahlung der Gebühren) nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung über diese Verletzung oder diesen Verstoß von der anderen Partei behebt; oder (b) sofort, wenn die andere Partei in Konkurs geht oder anderweitig Gegenstand eines anderen Insolvenzverfahrens wird. Darüber hinaus kann jede Partei dieses Abkommen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei über die Nichtverlängerung dreißig (30) Tage vor dem Ende der ursprünglichen Laufzeit oder gegebenenfalls einer Verlängerungsperiode kündigen.
15.2 Wenn NEM feststellt, dass ein Anwender oder Partner des Kunden gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung verstößt oder diese verletzt, wird der Kunde die Nutzung der Anwendung durch diesen Anwender oder Partner unverzüglich beenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung und die Nutzung der Anwendung durch den Kunden sofort ausgesetzt oder beendet werden kann, wenn ein Anwender, Partner oder der Kunde die Anwendung in einer Weise nutzt, die gegen geltendes Recht, Verordnungen, Regeln, Vorschriften oder Verträge verstößt, die Netzwerkverbindung von NEM gefährdet und/oder die Geschäftstätigkeit von NEM in irgendeiner Weise gefährdet, wobei die Entscheidung darüber in jedem Fall im alleinigen Ermessen von NEM liegt.
15.3 Bei Beendigung dieses Abkommen wird der Kunde (a) die Nutzung des Programms einstellen und dafür sorgen, dass jeder Anwender und Partner die Nutzung des Programms einstellt, und (b) die vertraulichen Informationen von NEM und alle Kopien davon an NEM zurückgeben oder vernichten, sofern dies nicht durch geltendes Recht oder ein gerichtliches Verfahren untersagt ist. Darüber hinaus haftet der Kunde für alle Gebühren (falls zutreffend), die vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung anfallen, und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der vom Kunden vor dem Datum der Kündigung gezahlten Gebühren. NEM wird, sofern nicht durch anwendbares Recht oder einen Rechtsweg untersagt, (a) die vertraulichen Informationen des Kunden und alle Kopien davon an den Kunden zurückgeben oder vernichten; (b) alle im Besitz von NEM befindlichen Inhalte und alle Kopien davon an den Kunden zurückgeben; und (c) persönliche Daten des Kunden gemäß Abschnitt 7.7(h) oben zurückgeben oder vernichten.
- Streitbeilegung
Falls eine Streitigkeit im Rahmen dieses Abkommens entsteht, vereinbaren die Parteien, zunächst zu versuchen, die Streitigkeit mit Hilfe eines einvernehmlich vereinbarten Vermittlers zu lösen. Alle Kosten und Gebühren außer den Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Schlichtung werden von den Parteien zu gleichen Teilen geteilt. Falls es sich als unmöglich erweist, durch die Vermittlung eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erzielen, vereinbaren die Parteien, die Streitigkeit einem verbindlichen Schiedsverfahren am folgenden Ort zu unterziehen: St. Michael, Barbados. Die Parteien vereinbaren, dass das verbindliche Schiedsverfahren in englischer Sprache von einem einzigen Schlichter durchgeführt wird und (i) wenn der Kunde in den Vereinigten Staaten ansässig ist, nach den Regeln der American Arbitration Association oder (ii) wenn der Kunde international ansässig ist, nach den Regeln der Schiedsgerichtsbarkeit der Internationalen Handelskammer. Der Schiedsspruch des Schlichters kann bei jedem zuständigen Gericht eingetragen werden. Ungeachtet des hierin enthaltenen Gegenteils vereinbaren die Parteien, dass NEM, falls der Kunde nicht alle in Abschnitt und Bestellung beschriebenen Gebühren bezahlt, sich dafür entscheiden kann, jegliche Streitigkeiten wegen Nichtzahlung durch Vorlage bei einem Gericht in St. Michael, Barbados, beizulegen. Wenn ein Rechtsstreit oder ein Schiedsverfahren zur Durchsetzung dieser Vereinbarung oder der Bedingungen dieser Vereinbarung unbedingt notwendig ist, hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung angemessener Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen durch die andere Partei.
- Sonstiges
17.1 Beziehung der Parteien
Jede Partei ist ein unabhängiger Auftragnehmer, und nichts in diesem Vertrag darf so ausgelegt werden, dass eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine Agenturbeziehung zwischen NEM und dem Kunden entsteht, und keine Partei ist befugt, die andere in irgendeiner Weise zu binden. Diese Vereinbarung besteht zwischen NEM und dem Kunden und ist weder direkt noch indirekt (einschließlich, falls zutreffend, eines Anwenders oder Partners, der auf die Anwendung über ein vom Kunden eingerichtetes Konto zugreift) zugunsten eines Dritten, der kein NEM-Partner ist (d.h. eine Geschäftseinheit, die von Zeit zu Zeit die Anwendung kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht).
17.2 Rechtsbehelfe; Änderung
Sofern hier nicht ausdrücklich etwas Anderes vorgesehen ist, ist kein Rechtsmittel, auf das in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird, als ausschließliches Mittel gedacht. Kein Versäumnis oder keine Verzögerung einer der Parteien bei der Ausübung ihrer jeweiligen Rechte oder Rechtsmittel im Rahmen dieses Abkommens gilt als Verzicht auf diese Rechte oder Rechtsmittel. Kein Verzicht einer Partei auf Rechte aus diesem Abkommen oder ein Verstoß der anderen Partei gegen dieses Abkommen stellt in irgendeiner Weise einen Verzicht auf solche Rechte in der Zukunft oder einen künftigen Verstoß dar. Jeder Verzicht, jede Ergänzung oder Änderung dieses Abkommens und jede Genehmigung oder Zustimmung hierunter muss schriftlich erfolgen und von der Partei, gegen die die Durchsetzung angestrebt wird, oder der Partei, die diese Genehmigung oder Zustimmung erteilt, unterzeichnet werden.
17.3 Übertragung
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abschnitts ist keine der Parteien berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Abkommen abzutreten oder anderweitig zu übertragen, es sei denn, die andere Partei hat zuvor ihre schriftliche Zustimmung erteilt; dies gilt nicht für einen Nachfolger, der durch Fusion, kraft Gesetzes, Abtretung, Kauf oder anderweitig die Gesamtheit oder einen wesentlichen Teil des Geschäfts einer Partei übernimmt und seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung erwerben oder ein Zessionar davon sein kann. NEM kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an jedes NEM-Mitglied abtreten oder anderweitig übertragen.
17.4 Ungültigkeit
Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund für ungültig oder nicht durchsetzbar gehalten wird, soll diese Bestimmung dem geltenden Recht entsprechen und nicht für ungültig erklärt werden, um die Absicht der Parteien zu erreichen, und in jedem Fall sollen die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft bleiben und für die Parteien bindend sein.
17.5 Überschriften
Die Überschriften in dieser Vereinbarung dienen ausschließlich der Bezugnahme und haben keinerlei Rechtswirkung und sollen die Interpretation oder Auslegung dieser Vereinbarung in keiner Weise beeinflussen.
17.6 Höhere Gewalt
Mit Ausnahme der Zahlung von Geldern bei Fälligkeit haftet keine der beiden Parteien für Verzögerungen oder Schäden aufgrund von Ursachen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, einschließlich höherer Gewalt, Handlungen von zivilen oder militärischen Behörden, Arbeitsstreitigkeiten, Ausfall oder Verzögerung von Lieferanten oder Systemen, einschließlich Kommunikations- und Energiesystemen, DDOS-Angriffen, Feuer, Sabotage, Krieg, Embargo oder Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei, die durch eines dieser Ereignisse verursacht wurden (höhere Gewalt).
17.7 Keine Abwerbung
NEM und der Kunde verpflichten sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und eventueller Verlängerungen dieser Vereinbarung sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung dieser Vereinbarung keine Mitarbeiter des jeweils anderen Unternehmens zu beschäftigen.
17.8 Kein Wettbewerb
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass er während der Laufzeit der Vereinbarung und für ein (1) Jahr nach dem letzten Datum der Nutzung der Anwendung oder eines von NEM zur Verfügung gestellten Dienstleistung keine konkurrierenden Dienstleistungen erstellt, entwickelt, verkauft, anbietet oder vertreibt. Eine konkurrierende Dienstleistung wird als Software als Dienstleistung definiert, die ein Datenverteilungs-Softwaresystem mit Analysen zur Verfolgung von Partner- und/oder Werbekundenaktivitäten zur Verfügung stellt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass ein Verstoß gegen diesen Abschnitt 17.8 einen Grund für die sofortige Beendigung der Vereinbarung ohne Haftung seitens NEM darstellt. NEM behält sich das Recht vor, angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um eine tatsächliche oder drohende Verletzung dieses Abschnitts 17.8 zu unterbinden, sowie alle anderen gesetzlich zulässigen Abhilfemaßnahmen.
17.9 Mitteilungen
Alle Mitteilungen, Erklärungen und Berichte, die nach diesem Abkommen erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich erfolgen, wie in der Ordnung festgelegt, und es wird davon ausgegangen, dass sie tatsächlich abgegeben und erhalten wurden: (i) fünf (5) Werktage nach dem Versanddatum, wenn sie per Einschreiben oder Einschreibesendung, frankiert und mit angefordertem Rückschein versandt werden; oder (ii) bei der Zustellung, wenn sie persönlich oder per Eilkurierdienst an die in der Bestellung angegebene Adresse geschickt werden. Jede Partei kann ihre Adresse für die Zwecke dieses Absatzes durch eine Mitteilung gemäß diesem Absatz ändern.
17.10 Vollständige Vereinbarung
Diese Vereinbarung und alle Aufträge und alle Belege oder Auflistungen, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird, stellen die vollständige und ausschließliche Erklärung des gegenseitigen Einverständnisses der Parteien dar und ersetzen und annullieren alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Mitteilungen und sonstigen Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Sofern in dieser Vereinbarung nichts Anderes vorgesehen ist, kann diese Vereinbarung nur schriftlich überarbeitet und von NEM unterzeichnet oder von NEM über die Website oder die Anwendung veröffentlicht werden.
Auflistung 1: Einzelheiten der Verarbeitung von persönlichen Kundendaten
(a) Datensubjekte
Die übermittelten persönlichen Kundendaten können die folgenden Kategorien von Datensubjekten betreffen:
- Kunden, Affiliate-Netzwerkkunden, Werbetreibende, Verleger und Partner
- Andere Geschäftspartner, Kunden, Auftraggeber, Dienstleister und Verkäufer des Kunden (die natürliche Personen sind)
- Andere Angestellte, Freiberufler, Auftragnehmer oder Kontakte der Geschäftspartner, Kunden, Auftraggeber und Lieferanten des Kunden
- Andere Angestellte, Agenten, Berater, Freiberufler oder Auftragnehmer des Kunden (die natürliche Personen sind)
- Vom Kunden autorisierte Anwender des Kunden für den Zugang und die Nutzung der Dienste gemäß der ursprünglichen Vereinbarung
(b) Kategorien von persönlichen Daten
Die übermittelten persönlichen Kundendaten können die folgenden Arten/Kategorien von persönlichen Daten betreffen:
- Persönliche Angaben wie Namen, Benutzernamen, Passwörter, E-Mail-Adressen
- Persönliche Daten, die aus der Nutzung der Dienste durch den Kunden und andere autorisierte Benutzer abgeleitet werden, wie z.B. Aufzeichnungen und Geschäftsinformationen
- Metadaten, einschließlich gesandt, an, von, Datum, Zeit, Betreff, die persönliche Daten enthalten können
- Daten zu Ausbildung, Qualifikation und Beruf
- Daten zu den Geschäftsaktivitäten
- Daten zu Familie, Lebensstil und sozialen Verhältnissen
- Finanzielle Einzelheiten
- Standortdaten
- Profile und Identifikatoren.
- Informationen über Meinungen, Interessen, Gewohnheiten und Vorlieben,
- Dateianhänge, die persönliche Daten enthalten können
- Umfrage, Feedback und Beurteilungsnachrichten
- Informationen, die von Benutzern im Rahmen von Support-Anfragen angeboten werden
- Andere Daten, die der Kunde von Zeit zu Zeit hinzufügt
(c) Spezielle Kategorien von persönlichen Daten (falls zutreffend)
Die übermittelten persönlichen Kundendaten betreffen keine besonderen Kategorien von persönlichen Daten oder persönliche Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten.
(d) Art / Zweck der Verarbeitung
Die übermittelten persönlichen Daten des Kunden werden von NEM so verarbeitet, wie es für die Erbringung der Dienstleistungen gemäß der ursprünglichen Vereinbarung erforderlich ist und wie vom Kunden bei der Nutzung der Dienstleistungen weiter angewiesen wird. Die persönlichen Daten des Kunden werden für die Dauer der ursprünglichen Vereinbarung verarbeitet, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.
(e) Ort der Verarbeitung
Die persönlichen Kundendaten werden von NEM an folgenden Stellen verarbeitet: Barbados, Europäische Union, Vereinigte Staaten von Amerika.
Auflistung 2: Einzelheiten zu technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen
NEM unterhält und verwendet angemessene Sicherheitsvorkehrungen, um den unbefugten Zugang zu oder die unbefugte Verwendung von persönlichen Kundendaten zu verhindern und um administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der persönlichen Kundendaten zu implementieren. Solche Schutzmaßnahmen umfassen:
- Physische Sicherheit und Zugangskontrollen;
- Logische Zugangskontrollen;
- Kontoverwaltung und Datenzugriffskontrollen;
- Passwort- und Authentifizierungskontrollen;
- Zugangskontrollen und Zugangskontrollprüfungen;
- Datenverfügbarkeitskontrollen; und
- Kontrollen der Datentrennung/Trennung.